11.10.2007

Juristische Vorspiele...

Vorgestern trafen wir Christian Schenk, den wir in unserem 14. Erotischen Salon am 22.11. vorstellen werden. Er erzählte uns folgende Story: Frau und Frau treffen auf einander, verlieben sich ineinander. Sie heiraten nicht (dürfen sie ja nicht), sondern gehen eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein (klingt nicht ganz so romantisch).
Nun wechselt aber die eine Frau ihr Geschlecht und ist nach Personenstandsrecht ein Mann und sie, also er, möchte also nun seine Partnerin heiraten. Es gilt aber noch die eingetragene Lebenspartnerschaft. Um diese aufzulösen, müsste der Mann nun als Grund eine emotionale Zerrüttung angeben. Diese ist nun jedoch nun wahrlich nicht vorhanden, denn er möchte seine Partnerin ja heiraten. Aber er kann sie ja gar nicht heiraten, weil er ja schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihr zusammenlebt.
So trifft bunte Gegenwart auf juristische Vergangenheit. Ist das nicht irgenwie absurd?

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